PH-Nr. 2.21.4
Richtlinie für die Nutzung des Multimediaportals der Pädagogischen Hochschule
Zürich
(vom 29. August 2012)
Gestützt auf § 16a der Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch Studierende der
Pädagogischen Hochschule Zürich und § 18a der Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln
durch Mitarbeitende der Pädagogischen Hochschule Zürich
verfügt der Verwaltungsdirektor:
§ 1 Zweck und
Geltungsbereich
1 Diese
Richtlinie regelt die Nutzung des Multimediaportals der Pädagogischen Hochschule
Zürich (PHZH), das die Abspeicherung, Verwaltung, Verbreitung und Abrufung von
digitalen Medien wie Bilder, Audio- und Videodateien zweckmässig ermöglicht.
2 Die
Richtlinie führt die Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch Studierende der
Pädagogischen Hochschule Zürich und die Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln durch
Mitarbeitende der Pädagogischen Hochschule Zürich in Bezug auf das
Multimediaportal näher aus.
§ 2 Nutzungsberechtigung
1 Das
Multimediaportal kann von Personen (Nutzende) genutzt werden, die
a) über ein
Benutzungsaccount an der PHZH verfügen;
b) sich registrieren, wobei
die Informationen, die übermittelt werden, um sich zu registrieren, vollständig,
korrekt und aktuell sein müssen;
c) und von der anwendbaren
Weisung zur Nutzung von IT-Mitteln sowie der vorliegenden Richtlinie Kenntnis
genommen haben.
2 Die
vorliegende Richtlinie kann einzelne Nutzungen bestimmten Kategorien von
Nutzenden vorbehalten.
§ 3 Nutzungsumfang
Das Multimediaportal ist für die Verwendung zu Unterrichts-, Forschungs-
und Informationszwecken im Zusammenhang mit der Tätigkeit oder der Aus- oder
Weiterbildung an der PHZH bestimmt.
§ 4 Upload im Allgemeinen
1 Mitarbeitende,
Studierende der Ausbildung sowie Teilnehmende von laufenden
Weiterbildungsveranstaltungen dürfen Medien auf das Multimediaportal hochladen,
sofern sie nicht gegen Nutzungsvorschriften, weitere Bestimmungen der geltenden
Rechtsordnung und Rechte Dritter verstossen.
2 Sie
wahren die Rechte von abgebildeten oder anderweitig in ihren Rechten betroffenen
Personen und verfügen über die erforderlichen Einwilligungen, die auch die
entsprechende Nutzung mitumfassen.
3 Bei der
Vergabe von Lese- und Downloadrechten sowie von Nutzungsrechten zur
Weiterverwendung ihrer Materialien an andere Nutzende berücksichtigen sie die im
Multimediaportal definierten Benutzergruppen und Creative Commons Lizenzen.
§ 5 Upload von für die PHZH
geschaffenen Medien
Immaterialgüterrechtlich geschützte Materialien, die Mitarbeitende und
immatrikulierte Studierende im Rahmen ihrer Tätigkeit, ihres Studiums oder ihrer
Weiterbildung an der PHZH schaffen und deren ausschliesslichen Verwendungsrechte
bei der PHZH liegen, dürfen diese vorbehältlich anderslautender Absprachen mit
der zuständigen Abteilungs-, Instituts- oder Zentrumsleitung nur für die
Verwendung an der PHZH freigeben.
§ 6 Upload fremder Werke
1 Nutzende
dürfen urheberrechtlich geschützte Werke Dritter nur im von der Urheberin oder
vom Urheber freigegebenen oder gesetzlich zulässigen Umfang und lediglich zum
erlaubten Zweck auf das Multimediaportal laden.
2 Sie
beachten bei der Verwendung veröffentlichter Werke für den – ohne Zustimmung der
Urheberin oder des Urhebers zulässigen - Eigengebrauch gemäss Art. 19 des
Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte folgende Punkte:
a) den tatsächlichen Zugang
zu den Werkexemplaren müssen sie rechtmässig erlangt haben;
b) der Privatgebrauch
betrifft lediglich die Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von
Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte und Freunde;
c) als schulischer
Eigengebrauch gilt nur die Werkverwendung der Lehrperson und der Schülerinnen
und Schüler oder Studierenden zu Unterrichtszwecken in der Klasse bzw. im Rahmen
einer Lehrveranstaltung;
d) die betriebsinterne
Vervielfältigung und Verbreitung darf nur zur PH-internen Information oder
Dokumentation von Mitarbeitenden oder immatrikulierten Studierenden der PHZH
erfolgen;
e) das vollständige oder
nahezu vollständige Kopieren ganzer Werkexemplare, ist, soweit diese auch im
Handel bezogen werden können, mit Ausnahme von lit. f) im Rahmen des schulischen oder
betriebsinternen Eigengebrauchs
nicht zulässig;
f) die Nutzung von Radio-
und TV-Sendungen in ihrer ganzen Länge durch Schulen mittels betriebsinternem
Netzwerk ist gemäss Gemeinsamen Tarif 9 III erlaubt;
g) auf Computerprogramme
sind die Vorschriften zum Eigengebrauch nicht anwendbar.
§ 7 Download
1 Nutzende
dürfen urheberrechtlich geschützte Werke, die ihnen auf dem Multimediaportal von
anderen Nutzenden zugänglich gemacht werden, nur im von der Urheberin oder vom
Urheber freigegebenen oder gesetzlich zulässigen Umfang und lediglich zum
erlaubten Zweck verwenden. § 6 Abs. 2 ist anwendbar.
2 Im
Übrigen gilt die Weisung zum Umgang mit geistigem Eigentum an der Pädagogischen
Hochschule Zürich.
§ 8 Ende der
Nutzungsberechtigung
Die Nutzungsberechtigung erlischt mit der Aufhebung des Benutzeraccounts
an der PHZH. Die Informatikdienste löschen sämtliche Dateien auf dem
Multimediaportal, für welche die oder der betreffende Nutzende keine
Nutzungsrechte an weitere Personen oder Gruppen erteilt hat.
§ 9 Haftungsausschluss
1 Das
Multimediaportal, darauf geladene Informationen und Materialien werden auf der
Basis "as-is" und "as-available" angeboten. Die PHZH trägt keine Verantwortung
für die veröffentlichten Inhalte und gewährleistet weder Aktualität,
Richtigkeit, Vollständigkeit noch Qualität.
2 Die
Nutzung des Multimediaportals erfolgt auf eigenes Risiko. Die PHZH übernimmt
keine Gewähr, dass die Funktionen den Anforderungen der oder des Nutzenden
genügen und haftet nicht für irgendwelche Schäden oder Folgeschäden materieller
oder immaterieller Art, die aufgrund der Benutzung des Portals, eines
Nutzungsausfalls oder Datenverlusts entstehen.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt auf den 1. September 2012 in Kraft und wird im Intranet und Internet publiziert.